Allein reisende Kinder
Sehr geehrte Fluggäste,
Wir informieren Sie, dass der Dienst für unbegleitete Minderjährige wie folgt geändert wurde:
- Für inländische (interne) Flüge wurde der Dienst bis zum 31. März 2021 ausgesetzt
- Für Verbindungsrouten wurde der Dienst auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
- Für internationale (externe) Flüge ohne Verbindungsrouten bleibt der Service gemäß den vom Zielland https://www.tarom.ro/de/reisebedingungen-covid-19 auferlegten Reisebedingungen unverändert
Vielen Dank für Ihr Verständnis und wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise!
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Hier können Sie die Reisebedingungen für unbegleitete Minderjährigen erfahren.
Egal, ob Ihr Kind alleine oder gemeinsam mit Ihnen reist - wir empfehlen Ihnen, sich bei der Botschaft oder beim Konsulat des jeweiligen Reise- oder Transitlandes über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten für Minderjährige zu erkundigen.
Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren können auf Flügen von TAROM ohne Begleitung reisen, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten:
- Wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten diese Tatsache schon bei Ticket Buchung melden;
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Bei der Ausstellung des Reisetickets für den unbegleiteten Minderjährigen wird der Erwachsenentarif gemäß den Tarifbestimmungen angewendet.
- Wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten den am Registrierung Schalter befindlichen Begleitungsantrag Formular (Bedienhinweise) verbindlich ausfüllen.
Kinder im Alter von 12 und 18 Jahren werden, nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern oder Erziehungsberechtigten, als unbegleitete Minderjährige betrachtet und auch deartig geachtet.
Für unbegleitete Minderjährige die mit TAROM-Flüge in Verbindung mit der Fluggesellschaft Air Europa (UX) reisen, wird dieser Dienst, wenn der Minderjährige im Transit für mehr als drei Stunden ist, nicht akzeptiert.
TAROM wird für die Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen für internationale Flüge eine Gebühr von 40 EUR / Sektor und 30 EUR / Sektor innland Flüge, einschließlich Premium-Tickets Flying Blue wahrnehmen.
Ausreisegenehmigung für Minderjährige unter 18 Jahren
Seit 15. Januar 2017 ist die Ausreisegenehmigung für Minderjährige mit Wohnsitz in Frankreich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Pflicht, wenn sie aus Frankreich ausreisen möchten.
Je nach Zielland muss das Kind im Besitz folgender Dokumente sein:
- Personalausweis oder eigener Reisepass (ggf. mit Visum) ;
- die von einem der Erziehungsberechtigten unterzeichnete Ausreisegenehmigung
- die Fotokopie eines gültigen Identitätsnachweises der Person, die die Ausreisgenehmigung unterzeichnet hat.