Handgepäck
Als TAROM-Fluggast haben Sie das Recht auf Handgepäck welches folgende Abmessungen nicht überschreiten darf: 55x 40 x20cm (Länge x Breite x Höhe), wenn Sie mit einem Flugzeug Typ Boeing oder Airbus.
Wenn Sie mit einem Flugzeug Typ ATR 42 / ATR 72 reisen, darf Ihr Handgepäck folgende Massen nicht überschreiten: 35x 30 x 20 cm(Länge x Breite x Höhe) .
Sie können auch aufgegebene Gepäcke haben und einer der folgenden Tasche, kleine Tasche oder die Tasche für das Fotokamera - Videokamera, einen Laptop oder andere Gegenstände mit ähnliche Größen.
Das Gesamtgewicht des Handgepäcks sollte 8kg nicht überschreiten.
Diese Regelungen gelten nur für die von TAROM mit eigenen Flugzeugen durchgeführten Flügen. Im Falle von Kooperationsflügen mit TAROM-Partnern könnten andere Regelungen des Flugoperators gelten.
Sie erfahren mehr auf den Internetseiten der entsprechenden Fluggesellschaften.
Falls an der jeweiligen Flugstrecke TAROM in Verbindung mit anderen Fluggesellschaften teilnimmt, so gelten die Übergepäcknormen und -tarife des ersten Flugoperators der Route (TAROM) für die Strecke für welche das Gepäck registriert wird. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie im Falle der weiteren Fluggesellschaften für das Übergepäck gebührenpflichtig sein könnten.