Ab dem 3. März 2023 wird der Transport von Waffen und Munition für Reisen ausgesetzt, die einen Ziel- oder Ausgangspunkt von den Flughäfen Timişoara, Oradea, Iaşi und Suceava haben.
Passagiere mit Tickets oder bestätigten Reservierungen werden gebeten, sich für eine Rückerstattung/Umbuchung an das TAROM-Callcenter zu wenden.
Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Infolge der Anforderungen der Europäischen Union im Gebiet der Zivilluftfahrtsicherheit, ist der Transport von Waffen und Munition in der Fahrgastzelle der RO Flugzeuge nicht erlaubt. Diese können nur als aufgegebenes Gepäck oder als Frachtgepäck transportiert werden, unter Einhaltung der folgenden Bedingungen:
- die Waffe ist abgeladen;
- die Munition wird separat von der Waffe transportiert werden, in einem gesicherten Kasten;
- die Feuerwaffen und die Munition werden in Kasten oder Behälter aus Fiberglas, Kunststoff, Holz oder genehmigtem Hartmaterial transportiert werden, entsprechend etikettiert und so gesperrt dass sie gegen Schocks und plötzlichen Bewegungen gesichert sind.
Kategorien von Waffen und Munition, die zum Transport genehmigt werden:
- Waffen und Munition zu Sportzwecke, wie zum Beispiel: Jagd, Tellerschießen, Wettbewerbsjagd, (alle Arten von Jagdwaffen, einschließlich Gewehre fürs Safari und Scharfschützengewehre);
- Startgewehre, Kugelwaffen, Druckluftwaffen und Gewehre mit Farbekugeln;
- Selbstverteidigungswaffen (Interpol-Mitarbeiter, Grenzpolizei, Schutz- und Wachdienstoffiziere usw.);
- Imitationen von Waffen und alten Waffen, wie zum Beispiel: Pulverkanonen, Flinten, Gewehre älter als 75 Jahren.
Prozeduren für die Annahme, Bedingungen für die Reservierung und den Transport für die Passagiere die Waffen und Munition transportieren:
- es ist VERPFLICHTEND dass der Passagier seine Absicht erklärt, Waffen und Munition auf den TAROM-Flügen zu transportieren;
- es ist VERPFLICHTEND, dass in der PNR die Bemerkung „Transport von Waffen und/oder Munition“ (Anzahl von Waffen, Anzahl von Munitionsbehälter) von dem erstellenden Agenten eingefügt wird;
- die Höchstmenge von Munition, die transportiert werden kann, ist von 5 kg, unabhängig von der Anzahl von Waffen, die von dem Passagier besitzt werden;
- die Waffen und die Munition können nur in speziellen Behälter transportiert werden, als unabhängiges Gepäck (diese dürfen nicht in einem anderen aufgegebenes Gepäck eingeführt werden);
- es ist VERPFLICHTEND dass der Passagier, der Gepäck mit Waffen und/oder Munition transportiert, sich im Flughafen für die Formalitäten mit mindestens 1,5 Stunden vor der Abfluguhrzeit aus der Reisekarte vorstellt.
- zum Zeitpunkt der Check-In-Formalitäten im Flughafen hat der Passagier die Pflicht, damit der Transport der Waffen und/oder Munition akzeptiert wird, dem TAROM Personal die gültige Erlaubnis oder Genehmigung für das Tragen der Waffen vorzustellen, und im Falle der internationalen Flüge hat der Passagier die Pflicht zu beweisen, dass er alle gesetzlichen Formalitäten für die Ausreise und die Einreise erfüllt hat.