Einige Waren können mit bestimmten Einschränkungen je nach Volumen, Menge, Gewicht, Leistung oder Risikograd im aufgegebenen und/oder Handgepäck transportiert werden.
In den meisten Fällen müssen Sie vor dem Check-in eine vorherige Genehmigung aller Fluggesellschaften Ihrer Reiseroute einholen, wenn Sie beabsichtigen, mit einem der folgenden Gegenstände zu reisen:
- Abgesicherte Aktenkoffer, Geldschachteln oder -beutel mit installierten Alarmsystemen, die Folgendes enthalten:
- Lithiumbatterien oder -zellen
- Gase, die Farbe oder Tinte freisetzen
- Munition
- Rollstühle oder ähnliche batteriebetriebene Geräte
- Barometer oder Quecksilberthermometer
- Kohlensäureeis
- Ausrüstung zur Überwachung chemischer Arbeitsstoffe
- Rettungsrucksack im Lawinenfall
- Hitzeerzeugende Artikel
- Batterien oder Ersatzbatterien
- Kleine Kartuschen mit nicht brennbaren Gasen
- Tragbare elektronische Geräte
- Tragbare ärztliche elektronische Geräte
Wenn eine oder mehrere Waren, womit Sie reisen möchten, in eine der oben genannten Kategorien fallen, müssen Sie beim Reisebüro oder einer TAROM-Agentur eine Genehmigung für deren Transport beantragen. Der Antrag auf Genehmigung muss vorzugsweise zum Zeitpunkt der Buchung gestellt werden, jedoch nicht später als 72 Stunden vor dem Reisedatum.
Alle Waren, die in eine der oben aufgeführten Kategorien fallen, werden abgelehnt, wenn Sie keine vorherige Genehmigung für deren Transport haben.
Außerdem gilt jeder Versuch, mit verbotenen Gütern oder Gütern, deren Transport einer vorherigen Genehmigung bedarf, zu reisen, als Versuch, die Sicherheit des Fluges zu gefährden, und wird entsprechend behandelt.
IM FRACHTRAUMGEPÄCK ODER HANDGEPÄCK
VERBOTENE BESCHRÄNKT IM FRACHTRAUMGEPÄCK ODER HANDGEPÄCK
Lithium-basierte Batterien
Aufgrund der hohen Prädisposition, Feuer fangen oder sogar explodieren durch hohe Temperaturen, Aufschlag oder Konstruktionsfehler, erfordern Lithium-basierte Batterien besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Zeitpunkt des Transports mit dem Flugzeug.
Beförderungsbedingungen für tragbare elektronische Geräte (z. B. Kameras, Drohnen, Elektrowerkzeuge, Handys, Laptops, usw.), einschließlich medizinische Geräte (z. B. automatische externe Defibrillatoren, Vernebler, tragbare Sauerstoff-Konzentratoren, Lüfter mit kontinuierlicher positiver Druck, usw.) und jede Ersatzbatterien basieren auf:
- Energie in Watt-Stunden (Wh) Lithium-Ionen, Lithium-Polymer und ähnliche Batterien
- der Menge in Gramm (g) von Lithium aus Lithium-Metall und Lithium-Legierung und ähnliche Batterien.
Details HIER
Für die Beförderungsbedingungen bei Rollstuhlplätze oder zu Ganghilfegeräte mit Batterien betrieben, siehe unten.
Rollstühle oder andere Bewegungshilfen, mit Stromversorgung durch Lithium – Batterien (benützt von Passagieren mit geringer Beweglichkeit),
- Die Batterie darf keine 300 Wh- Leistung überschreiten; für ein Gerät daß mit zwei Batterien funktioniert, darf jede Batterie keine 160 Wh überschreiten.
- Es kann maximal eine Ersatzbatterie mitgeführt werden deren Leistung keine 300 Wh überschreitet oder zwei Ersatzbatterien jede davon unter 160 Wh,
- Sollte der Rollstuhl oder das Bewegungshilfsgerät mit Batteriesttromversorgung speziell so hergestellt sein, daß die Batterie entfernt werden kann (zum Beispiel faltbar), muß die Batterie entfernt und mit ihnen in der Kabine mitgeführt werden, nur dann wenn:
- Die Anschlußpole isoliert sind (zum Beispiel Isolierung der ausgesetzten Anschlüsse) und
- Sie gegen Beschädigung geschützt ist und in einer Schutzhülle steckt.
- Die Batterie muß entfernt werden bevor Sie an das Check -in Büro angereicht sind.
Rollstühle oder andere Bewegungshilfen, mit Stromversorgung durch Batterien mit Flüßigkeit (Gel)
- Wenn ihr Rollstuhl oder ihr Bewegungshilfsgerät so entworfen ist daß der Akku entfernt werden kann, sollten Sie:
- Die Batterie entfernen und die Anschlüsse isolieren (zum Beispiel die Isolierung der ausgesetzten Anschlüsse),
- Die Batterie in einen festen, harten Behälter einsetzen.
- Die Batterie muß entfernt werden bevor Sie an das Check -in Büro angereicht sind.
Tragbare elektronische Geräte, mit Batterien mit Flüßigkeit (gewöhnliche Batterien)
Vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung, können Sie im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck maximal zwei Ersatzbatterien mit Flüssigkeit mitführen, unter der Bedingung daß:
- Die Spannung jeder Batterie keine 12 V überschreitet und das Verhältniss Watt – Stunde keine 100 Wh überschreitet;
- Das Gerät muß vor unbeabsichtigter Aktivierung geschützt werden, oder die Batterie muß abgeklemmt werden und die Anschlüsse müßen isoliert werden.
- Jede Ersatzbatterie muss vor Kurzschluss geschützt werden und zwar durch Isolierung der Batterieanschlüsse.
Medizinische Spritzen
Sollten Sie leere oder volle Spritzen zum Eigengebrauch mitführen, empfehlen wir ihnen ein medizinisches Attest zu besorgen. Dies wird ihren Durchgang bei den Sicherheitskontrollen des Flughafens erleichtern.
NUR IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
GÜTER DIE NUR IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK BEGRENZT SIND
Körperpflege Produkten (zum Beispiel Parfüms) und Aerosole
Diese können nur im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, unter der Bedingung daß das mitgeführte netto Gesamtgewicht :
- nicht 2 kg/ 4,4 lb oder 2 l / 67.628 fl. oz. überschreitet und
- Das Nettogewicht jedes Produktes keine 0,5 kg/ 1 lb oder 0,5 litri/ 17 fl. oz. überschreitet.
Die Sprühgeräte auf den Pflegeprodukten oder Aerosolen müssen mit einer Kappe oder anderem entsprechendem Mittel abgedeckt werden um die versehentliche Freisetzung des Inhalts zu verhindern.
Thermometer
Ein kleines medizinisches Thermometer, für den Eigengebrauch, in einer Schutzhülle transportiert.
Sportwaffen und Munition
Um die Transportbedingungen für Sportwaffen und Munition zu erfahren, klicken Sie hier
Flüssigkeiten
Um die Transportbedingungen für Flüssigkeiten zu erfahren, klicken Sie hier
NUR IM HANDGEPÄCK
GÜTER DIE NUR IM HANDGEPÄCK BEGRENZT SIND
- Elektronsche Zigaretten mit Batterien (einschließlich elektronische Zigarren und Pfeifen, andere persönliche Vaporizer- Verdampfer die Batterien enthalten).
- Ersatzbatterien, Externe Akkus, einschließlich Batterien mit Lithium -Metall oder Lithium -Ionen.