Der Dienst für unbegleitete Minderjährige ist die Unterstützung, die TAROM einem allein reisenden Kind (ohne Begleitung eines Erwachsenen) vom Abflugort bis zur Ankunft am Zielort zur Verfügung stellt. Der Service gilt für Minderjährige, die zum Zeitpunkt der Reise mindestens 5 Jahre alt sind.
Haustiere sind in der Passagierkabine nicht gestattet, wenn Sie mit einem unbegleiteten Minderjährigen in der Passagierkabine reisen
Minderjährige Passagiere mit Behinderungen können nicht ohne Begleitung reisen.
Der Dienst für unbegleitete Minderjährige ist für Kinder unter 5 Jahren nicht verfügbar.
Um die Sicherheit Ihres Kindes zu gewährleisten und ihm den Aufenthalt am Flughafen zu erleichtern, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Teilen Sie uns bei der Buchung mit, ob der Minderjährige allein reisen wird.
- Vergewissern Sie sich, dass der Dienst und die Zahlung der Gebühr bestätigt wurden.
- Vergewissern Sie sich am Flughafen, dass Sie das Formular „Unbegleiteter Minderjähriger – Antrag auf Beförderung – Begleitschein” ordnungsgemäß ausgefüllt und gelesen haben.
Rumänische Staatsbürger, die zum Zeitpunkt der Ausreise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und das Hoheitsgebiet Rumäniens verlassen, gelten als unbegleitete Minderjährige und unterliegen den geltenden rumänischen Rechtsvorschriften. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der rumänischen Grenzpolizei hier.
Bei Flügen nach Rumänien gelten rumänische Staatsbürger als unbegleitete Minderjährige, wenn sie zum Zeitpunkt der Reise unter 12 Jahre alt sind. Ab dem Alter von 12 Jahren bis zum Alter von 18 Jahren wird der Service für unbegleitete Minderjährige (je nach Verfügbarkeit) nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern/Erziehungsberechtigten angeboten.
Bei Reisen innerhalb Rumäniens gelten rumänische Staatsangehörige als unbegleitete Minderjährige, wenn sie zum Zeitpunkt der Reise das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ab dem Alter von 12 Jahren bis zum Alter von 18 Jahren wird der Dienst für unbegleitete Minderjährige (im Rahmen der Verfügbarkeit) nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern/Erziehungsberechtigten angeboten.
Ausländische Staatsangehörige, die allein auf TAROM-Flügen reisen, gelten als unbegleitete Minderjährige, wenn sie zum Zeitpunkt der Reise unter 12 Jahre alt sind. Ab dem Alter von 12 Jahren bis zum Alter von 18 Jahren wird der Dienst für unbegleitete Minderjährige (je nach Verfügbarkeit) nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern/Erziehungsberechtigten angeboten.
WICHTIG!
- Die Gebühr für unbegleitete Minderjährige beträgt 100 EUR/Streckenabschnitt für internationale Flüge und 60 EUR/Streckenabschnitt für Inlandsflüge.
- Die Angaben auf dem Formular „Unbegleiteter Minderjähriger – Antrag auf Beförderung – Begleitschein” müssen richtig und lesbar sein (Name/Vorname und Kontaktdaten der Person, die den Minderjährigen bei der Abreise abgibt, und der Person, die den Minderjährigen am Zielort abholt). Jede Abweichung zwischen den Angaben auf dem Formular und der Person, die den Minderjährigen am endgültigen Bestimmungsort abholt, hat die sofortige Rückführung des Minderjährigen zum Ausgangsort der Reise zur Folge.
- Unbegleitete Minderjährige, die einen Anschlussflug haben, werden nicht angenommen, es sei denn, der Dienst wird von allen beteiligten Fluggesellschaften bestätigt.
- Bei Anschlussflügen ist der Service nicht verfügbar, wenn die verfügbare Umsteigezeit weniger als 90 Minuten und/oder mehr als 5 Stunden beträgt.
- Wenn ein minderjähriges Kind in einer anderen Reiseklasse reist als die begleitenden Erwachsenen, wird es als unbegleiteter Minderjähriger gemäß den Anspruchsvoraussetzungen für diesen Dienst akzeptiert.
- Der Dienst steht nicht für Anschlussflüge mit der Fluggesellschaft Air Europa (UX) zur Verfügung, wenn die Anschlusszeit mehr als 3 Stunden beträgt.