Wenn Ihr von der TAROM-Gesellschaft durchgeführter Flug mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden bei der Ankunft am Zielort durchgeführt wurde, annulliert wurde, eine Flugunregelmäßigkeit zum Verlust des Anschlusses führte oder eine unvorhergesehene Situation der Herabstufung oder Nichtbeförderung eintrat, haben Sie die Möglichkeit, eine Entschädigung gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zu verlangen.
TAROM-Gesellschaft bietet die Möglichkeit, sich je nach Zahlungsmethode oder Ihrem Flying Blue-Status für eine der folgenden Vergütungsoptionen zu entscheiden:
Distanz | Der Wert der in Form eines elektronischen Gutscheins gewährten Entschädigung* | Der Wert der in Form von Flying Blue-Meilen gewährten Entschädigung ** | Der Wert der Entschädigung, die in bar oder per Banküberweisung gewährt wird |
Alle Flüge von 1500 km oder weniger | 350EUR | 20.000 Meilen | 250EUR |
Alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1500 km und alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km | 500EUR | 30.000 Meilen | 400EUR |
Alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1500 km und alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km | 700EUR | 40.000 Meilen | 600EUR |
* Der elektronische Gutschein kann für den Kauf von TAROM-Flugtickets auf TAROM-Flügen (mit RO-Nummer) oder für Zusatzleistungen innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum verwendet werden. Der Wert des Gutscheins ist nicht erstattungsfähig.
**Eine Entschädigung in Form von Meilen kann nur Flying Blue-Mitgliedern gewährt werden.
Ihre Entschädigung kann um 50 % gekürzt werden, wenn die Ankunftszeit des neuen Fluges nicht mit folgenden Stunden überschritten wird
- mit 2 Stunden, für alle Flüge von 1500 km oder weniger, oder
- mit 3 Stunden, für alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km, oder
- mit 4 Stunden, für Flüge über 3500 km, die geplante Ankunftszeit Ihres ursprünglichen Fluges.
Dieses Entschädigungssystem basiert auf der europäischen Verordnung 261/2004.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union finden Sie im Abschnitt „Fluggastrechte“.