1. Zeitpläne
Der Beförderer bemüht sich, den Passagier und sein Gepäck innerhalb einer angemessenen Frist zu befördern.
Die Zeiten auf die Flugkarten, in die Stundenpläne und andere Dokumente sind nicht garantiert.
Der Beförderer kann ohne vorherige Ankündigung andere Beförderer ersetzen oder andere als die bereitgestellten Flugzeuge verwenden.
Bei Bedarf kann auch eine auf die Flugkarte angegebene Staffel geändert oder gelöscht werden.
Die Fahrpläne können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Der Beförderer ist nicht verantwortlich für die Fehler oder Auslassungen in die Stundenpläne oder in andere Veröffentlichungen die Stundenpläne enthalten.
Die Fluggesellschaft übernimmt keine Haftung für Flüge auf der Verbindung.
2. Verspätungen, Annullierung von Flügen, Nichtbeförderung
Im Falle der Verweigerung des Einsteigens, der Annullierung oder der Verspätung des Fluges kann der Fluggast die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Entschädigung und Unterstützung der Fluggäste bei Nichtbeförderung und Annullierung oder verspäteten Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91.
Die Lösungen garantiert bei der Verordnung (CE) Nr. 261/2004 können hier angesehen werden