a) Wenn, der Meinung des Transporteurs nach, der Verhalten des Fluggasts an Bord derart ist, dass von ihm eine Gefahr für das Flugzeug oder für Personen oder Gegenstände an Bord ausgeht, dass er die Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigt oder Anweisungen der Besatzung nicht Folge leistet, einschließlich aber nicht die Maske zu tragen für die ganze Dauer der Reise im aktuellen Kontext der Covid-19 Pandemie, aber nicht ausschließlich der Anweisungen betreffend Rauchverbote, Alkohol- oder Drogengebrauch, oder dass er anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder Schaden zufügt, so behält er sich das Recht vor, die zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendigen Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu ergreifen. Den Passagieren können den Weitertransport verweigert und wegen ihres Verhaltens an Bord Strafanzeige erstattet.
b) Der ungenehmigte Betrieb von elektronischen Geräten an Bord, z. B. Mobiltelefonen, Laptops, CD-Spielern, elektronischen Spielen und Geräten mit Sendefunktion, Funkgeräte, Radio-Spielzeug und Walkie-Talkies, kann von Transporteur aus Sicherheitsgründen verboten oder beschränkt sein. Die Benutzung von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist gestattet. Fluggästen, die die oben genannten Regeln nicht einhalten, wird ausnahmslos das Einsteigen verweigert oder den Behörden übergeben.