a) Normalerweise führt der Transporteur ländliche Transporte zwischen Flughäfen und Städten nicht durch. Wenn er für seine Passagiere auch solche Transporte durchführt, so werden diese Allgemeinen Bedingungen auch für die ländlichen Transporte gültig sein. Der ländliche Transport wird zu den dafür bestimmten Tarife durchgeführt.
b) Werden zugunsten der Fluggäste andere Leistungen als Flugleistungen mit Dritten vereinbart oder werden Transportdokumente oder Vouchers für andere Transportleistungen als Flugleistungen ausgestellt, z.B. Hotelreservierungen und Autovermietungen, so handelt der Transporteur nur als Agent des Fluggastes. In diesen Fällen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers.