1. Allgemeines
Wenn nichts anderes angegeben, gelten die Flugpreise nur für die Beförderung vom tatsächlichen Startort zum tatsächlichen Zielort. Flugpreise schließen die Vergütung für Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein.
2. Flugpreise
Die Flugpreise sind die, die vom Transporteur veröffentlicht wurden, oder, wenn diese fehlen, dann die, die den Bedingungen des Transporteurs entsprechen. Mit der Ausnahme der Vertragsbedingungen ist der Flugpreis derjenige, der am Zahlungsdatum für die Route und für die auf dem Flugschein erwähnten Daten gültig ist.
Die Änderung der Route oder der Reisedaten seitens des Fluggasts, kann den Flugpreis ändern. Ist der bezahlte Flugpreis nicht der gültigen Preis, so wird die Preisdifferenz, je nach dem Fall, entweder vom Fluggast bezahlt, oder vom Transporteur rückerstattet.
3. Routen
Mit Ausnahme der Vorschriften gegen den Luftfrachtführers, werden die Tarife nur für die veröffentlichten Routen bezahlt. Gibt es mehrere Routen mit demselben Tarif, dann kann der Fluggast vor der Ausstellung des Flugscheins die von ihm gewünschte Route angeben. Wenn keine Route angegeben wird, dann kann der Luftfrachtführer sie bestimmen.
4. Die vom Fluggast zu zahlenden Gebühren
Alle Gebühren, die durch Regierungs-, Kommunal- oder andere Behörden oder vom Flughafenunternehmen in Bezug auf Fluggäste oder für deren Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben werden, sind zusätzlich zu den Flugpreisen vom Fluggast zu bezahlen. Diese Gebühren werden ständig geändert und können auch nach der Ausstellung des Flugscheins verlangt werden. Werden neue Gebühren eingeführt, oder vergrößert sich eine schon existierende und auf dem Flugschein angegebene Gebühr, so wird der Fluggast die entsprechende Summe zahlen müssen. Die Verminderung oder Aufhebung einer am Ausstellungsdatum bezahlten Gebühr berechtigt der Fluggast die Rückerstattung der entsprechenden Geldsumme zu verlangen.
5. Währung
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung gemäß dem anwendbaren Recht, können die Flugpreise in jeder für uns annehmbaren Währung bezahlt werden. Bei Bezahlung in einer anderen Währung als diejenige, in der der Flugpreis veröffentlicht ist, gilt für die Umrechnung der am Tag der Flugscheinausstellung vom Transporteur festgelegte Wechselkurs.
6. Bezahlung der Tarife und Gebühren
Der Luftfrachtführer ist nicht gezwungen einen Fluggast oder sein Gepäck zu transportieren und kann das Fortsetzen des Transports verweigern, wenn die vom Fluggast zu zahlenden Tarife und Gebühren nicht bezahlt worden sind.