Wir bedauern die Unregelmäßigkeiten auf Ihrer Reise. Wenn Sie das betroffene Reisesegment ändern möchten, wenden Sie sich bitte an das ausstellende Reisebüro, das TAROM-Callcenter oder eine TAROM-Agentur, um eine optimale Reiseoption zu ermitteln.
Wenn Ihnen durch die Unregelmäßigkeit unvorhergesehene Kosten entstanden sind, können Sie eine Entschädigung verlangen. Zur Entschädigung dieser unvorhergesehenen Kosten werden die entsprechenden Belege/Rechnungen angefordert.
Die oben genannte Entschädigung kann bei gleichzeitiger Erfüllung folgender Voraussetzungen gewährt werden:
- Ihr Flug maximal 14 Tage wurde vor dem Abflugdatum annulliert oder mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort ankam;
- die Annullierung oder Verspätung Ihres Fluges nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist (z. B. unvorhergesehene Wetterbedingungen, von Dritten initiierte Streiks, plötzliche politische Instabilität, Risiken im Zusammenhang mit der Flugsicherheit, Flugverkehrsbeschränkungen usw.);
Weitere Informationen zu Ihren Rechten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union finden Sie im Abschnitt „Fluggastrechte“.